Geschichte der Hexen 500 - 999 n.Chr.
906
Im "Canon episcopi", einer kirchenrechtlichen Vorschrift aus dem Jahre 906, werden Frauen beschrieben, die während ihrer nächtlichen, ekstatischen Flüge einen Pakt mit dem Teufel schließen. Aus Sicht der Kirche sind die Flüge jedoch lediglich Wahnvorstellungen der Frauen. Man hält sie für Leute, die einem irrtümlichen Glauben anhängen und deshalb mit Bußen belegt werden müssen. Im schlimmsten Fall bedeutet dies für die Frauen den Ausschluss aus der Gemeinde, was einer sozialen Ächtung gleichkommt.
785
Die vorchristlichen Germanen kannten die Verbrennung von Schadenszauberern seit frühester Zeit. Im karolingischen Frühmittelalter gab es jedoch keine Hexenverfolgung. Karl der Große bestätigte durch das Gesetz den Beschluss des Konzils von Paderborn:
„Wer vom Teufel verblendet nach Weise der Heiden glaubt, es sei jemand eine Hexe und fresse Menschen, und diese Person deshalb verbrennt oder ihr Fleisch durch andere essen lässt, der soll mit dem Tode bestraft werden.“
Grund für diese Gesetzgebung waren die Vorwürfe unter den gerade christianisierten Sachsen.